Um die Schülerplattform www.frischool.ch nutzen zu können, verpflichten sich die Nutzer:

  1. die Dienste und Inhalte des Portals nur zu privaten Zwecken zu gebrauchen (gemäss Art. 19 des URG: als Eigengebrauch gilt jede Werkverwendung der Lehrperson oder der Schüler/innen für den Unterricht);

  2. weder die Anmeldedaten (Benutzernamen und Passwort) noch die Inhalte der Platt- form weiterzuverbreiten (über soziale Netzwerke, Messenger, oder auf jegliche andere Art), da der Kanton Freiburg die Zugangsrechte ausschliesslich für die Schülerinnen und Schüler der obligatorischen Schulen Freiburgs bezahlt.

Im Falle der Verletzung dieser Pflichten bleiben zivil- und/oder strafrechtliche Verfolgungen vorbehalten.